Inspiriert von einem Workshop im Berufsverband mit der Fistschwester (die mal Steuerfachangestellte war) spreche ich heute über ein Thema, das viele oft vergessen, wenn sie über Sexarbeit reden: Steuern. Denn als angemeldete Sexarbeitende zahle ich ebenso Steuern auf mein Einkommen wie andere Selbstständige oder Freiberufler. Was heißt das genau? 

Umsatzsteuer

Da ich mich bereits bei meiner ersten freiberuflichen Tätigkeit gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden habe, ist mir das fabelhafte Konzept der Umsatzsteuervoranmeldung schon länger vertraut. 

Doch während ich bei Aufträgen in meinem Marketing-Hauptjob die 19% Umsatzsteuer einfach auf mein reguläres Honorar drauflegen kann, ist das in der Sexarbeit schwer umsetzbar. Gibt ja keine Rechnung für die Kundschaft 😉

Nehmen wir also eine kurze Buchung von zwei Stunden für 500€. Davon fließen 79,83€ als Umsatzsteuer an den Staat. 

Ist ein Monat rum, habe ich zehn Tage Zeit, um meine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen. Also dem Finanzamt zu melden, wie viel Netto-Umsatz ich erzielt habe und dann entsprechend die Umsatzsteuer zu bezahlen. 

Das, was übrig bleibt, bleibt mir aber nicht. Denn dann gibt es ja noch die… 

Einkommensteuer

Wenn Du eine Festanstellung hast, merkst Du von der Einkommensteuer wenig. Denn die wird automatisch abgeführt und Du hast sie niemals auf Deinem Konto. 

Ich muss selbst dran denken, die Einkommenssteuer von meinem Honorar abzuziehen. Diese ist progressiv – heißt, je mehr ich verdiene, umso mehr Einkommensteuer zahle ich. 

Da ich lieber auf Nummer Sicher gehe, lege ich immer 35% beiseite. In unserem Beispiel sind das 126€. Damit habe ich im Laufe des Jahres auch genug Rücklagen, um mein Steuerbüro zu zahlen. 

Was bleibt also von den 500€, die ich für ein kurzes 2-Stunden-Date bekomme? 

Ein bisschen über 294€. 

Das ist immer noch lukrativ. Ich möchte hier keinesfalls behaupten, dass es wenig sei. Aber schlussendlich bleiben mir über 200€ weniger, als ich ursprünglich bekomme. 

Und ab einem gewissen Punkt fällt auch noch Gewerbesteuer an, denn Sexarbeit ist an sich ein Gewerbe, auch wenn die IHK mit uns wenig zu tun haben möchte. 

Wie lukrativ ist Sexarbeit nun?

Es gibt einige Sexarbeitende, die weit weniger verdienen als ich. Nehmen wir an, eine Kollegin bekommt 100€ für 30 Minuten im Laufhaus. 

Davon gehen dann 19€ für die Umsatzsteuer weg, plus nochmal ca. 30% für die Einkommenssteuer. Davon bleiben also rund 56€. 

Sollte die Kollegin weniger als 22.000€ im Jahr verdienen, kann sie nach Kleinunternehmerregelung besteuert werden. Dann fallen nur die ca. 25% Einkommensteuer an. Von 100€ Honorar bleiben ihr dann 75€. 

Als Kundschaft kannst Du also davon ausgehen, dass die Escort oder die Dienstleisterin, die Du bezahlst, nur ein Drittel oder grob die Hälfte dessen behält, was Du ihr gibst. 

Klar ist das immer noch ein höherer Stundenlohn als in vielen anderen Berufen, aber wir haben ja auch noch Krankenversicherung und Miete, müssen uns um die eigene Altersvorsorge kümmern.

Wenn Du also das nächste Mal denkst, “Oh die verdienen sich aber ne goldene Nase!”, relativiere das ein bisschen 😉

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